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Für den Unfall- und Krankenschutz ist eine tierärztliche Untersuchung (Vet-Check) notwendig:
Der Antrag muss gemeinsam mit dem Gesundheitszeugnis innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Untersuchung für den Vet-Check eingereicht werden.
- bei Briefen gilt das Datum des Poststempels.
Für den Vet-Check können Sie zu jeder Tierärztin oder jedem Tierarzt in Österreich gehen. Dabei wird Ihr Tier gründlich durchuntersucht, und es tut auch ganz bestimmt nicht weh.
- das kann natürlich auch gleich in einem gehen, wenn Ihr Tier zur
Schutzimpfung muss.
Das Gesundheitszeugnis muss beim Vet-Check von Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt ausgefüllt und unterschrieben werden.
- es kann natürlich auch in der Praxis heruntergeladen, am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Bei den Angaben zum versicherten Tier wird nach der Rasse bzw. einer näheren Beschreibung des Mischlings gefragt. Das dient ausschließlich der eindeutigen Identifizierbarkeit Ihres Tieres.
- es gibt keine Prämienunterschiede für bestimmte Rassen.
Am Vet-Check Formular sollte unbedingt der Name des Tieres angegeben werden, der auch in der Patientenkartei verwendet wird. Dadurch können spätere Tierarztrechnungen leichter Ihrem Vertrag zugeordnet werden.
- das erspart eventuelle Rückfragen und beschleunigt die
Schadenabwicklung.
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