Versicherung für Hunde und Katzen |
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Petplan – Schutz bei Schadenersatzforderungen ...... total verliebt läuft „Senta“ über die Straße zu ihrem Freund, ein Autolenker mit 80 km/h verreißt seinen Wagen, beschädigt fünf parkende Fahrzeuge und kracht in ein nobles Schaufenster. Sie werden für einen Schaden von 200.000,– Euro haftbar gemacht. Petplan schütz Sie ausreichend. Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen des Tierbesitzers bzw. des rechtmäßigen Tierhalters, die sich aus den Gefahren des täglichen Lebens aus der privaten Haltung des versicherten Tieres ergeben.z.B. Ihr Hund beginnt eine Rauferei und der andere muss tierärztlich behandelt werden; Ihre Katze stößt beim Spielen einen Blumenstock vom Balkon und beschädigt das Auto des Nachbarn; Ihr Hund beißt den Klavierlehrer, und der kann wegen der verletzten Hand nicht mehr unterrichten; Ihr Kater schärft seine Krallen am Ballkleid Ihrer besten Freundin.
Bezahlt werden Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind und die Kosten der Feststellung und Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzpflicht. Dazu gehören die Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen und Tieren und Beschädigung oder Vernichtung von Sachen. Kosten für die Feststellung und Abwehr von Dritten behaupteter Schadenersatzpflichten werden auch dann bezahlt, wenn sich der Anspruch als unberechtigt erweist. Alle Leistungen der Petplan finden Sie detailliert in: Allgemeinen Bedingungen der Petplan Tierversicherung Dazu gibt es natürlich auch die Erklärung verwendeter Fachausdrücke: Glossar zu den Allgemeinen Bedingungen der Petplan Tierversicherung Nicht versichert sind unter anderem: Schadenersatzverpflichtungen aus betrieblicher, beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit; Forderungen aus Verlust und Abhandenkommen; Schäden, die dem Tierbesitzer bzw. seinen Angehörigen oder rechtmäßigen Tierhalter zugefügt wurden.
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