Versicherung für Hunde und Katzen |
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Petplan – Schutz für mehr ...... endlich Urlaub, keine Grenzen mehr, aber dann dieser Stau bei 40 Grad – Baustelle. „Astor“ hechelt furchtbar, und dann geht es ihm plötzlich ganz schlecht. Glücklicherweise kannten die bei der Tankstelle einen Tierarzt, der sogar Deutsch sprach: Hitzschlag! Damit hatten Sie nicht gerechnet. Aber auch Sie selbst könnten einmal unverhofft erkranken, und dann sollte Sie die Betreuung Ihres Tieres nicht noch mehr belasten. Petplan plus sorgt vor. Versichert sind die Versorgung des versicherten Tieres während eines Spitalsaufenthalts sowie bei Ableben des Versicherungsnehmers und die tierärztliche Behandlung im Ausland während eines Urlaubs. z.B. Sie müssen für vierzehn Tage wegen einer Operation ins Krankenhaus und haben niemand der auf Ihren Hund aufpasst; angenommen Ihre Katze überlebt Sie und eine nette Nachbarin nimmt sie auf; Ihr Hund verätzt sich am Strand an einer Qualle, und Sie brauchen sofort tierärztliche Hilfe; Ihre Katze wollte im Urlaub aus dem Bungalow flüchten und ist im Kippfenster hängen geblieben.
Bezahlt werden die Kosten der Versorgung in einem gewerblichen Tierheim oder die Versorgung zu Hause durch einen gewerblichen Tierbetreuer, eine einmalige Entschädigung für die Unterbringung in einem gewerblichen Tierheim oder in einem anderen Haushalt bei Ableben des Versicherungsnehmers und notwendige Tierarztkosten während eines Auslandsurlaubs im Deckungsumfang des Grundmoduls Tierkrankenversicherung. Für Tierarztkosten im Ausland gilt ein Selbstbehalt von 30% Alle Leistungen der Petplan finden Sie detailliert in: Allgemeinen Bedingungen der Petplan Tierversicherung Dazu gibt es natürlich auch die Erklärung verwendeter Fachausdrücke: Glossar zu den Allgemeinen Bedingungen der Petplan Tierversicherung Nicht versichert sind unter anderem: Die Versorgung bzw. Unterbringung bei Spitalsaufenthalt oder Ableben, wenn im Haushalt des Versicherungsnehmers jemand lebt, der die Betreuung des versicherten Tieres übernehmen kann und die An- und Rückreise zu bzw. der Aufenthalt an einem Zweitwohnsitz im Ausland.
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