Versicherung für Hunde und Katzen |
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Petplan - für eine rasche Entschädigung ...Wenn Sie Ihre Tierarztrechnung einreichen wollen, können Sie das dafür notwendigen Formulare hier herunterladen:
Schadenmeldung
Die Schadenmeldung muss verständlich, zuorden- und nachvollziehbar sein. Das Petplan-Team ist bestens geschult und hat viel Erfahrung. Deutsche Krankheitsbezeichnungen, sind aber immer noch verständlicher als lateinische Fachausdrücke. Folgebehandlungen müssen der Erstbehandlung zugeordnet werden können. Reichen Sie diese daher bitte unbedingt unter der selben Krankheitsbezeichnung wie beim ersten Mal ein. Die Kosten für erbrachte tierärztliche Leistungen, spezielle Untersuchungs- und Behandlungsverfahren sowie Medikamente müssen in eingereichten Rechnungen für jeden Behandlungstag detailliert und nachvollziehbar aufgelistet werden. Alle Befunde oder Bilder spezieller Untersuchungsverfahren sowie Belege verrechneter Fremdleistungen (z.B.: Laboruntersuchungen) sind für eventuelle Nachfragen aufzubewahren. Bei Kastrationen wegen Organerkrankung und Tumoroperationen müssen die entfernten Organe zu einer pathologischen Untersuchung geschickt werden. Die krankheitsbestätigenden Befunde sind der Schadenmeldung beizulegen. Die Entschädigung erfolgt im Rahmen der tierärztlichen Honorarordnung und ortsüblichen Gepflogenheiten. Sie können Ihre Schadenmeldung mit allen dazugehörigen Rechnungen und eventuellen Beilagen natürlich auch bei Ihrem Petplaner abgeben. Am schnellsten geht es aber, wenn Sie alles gleich mit der Post, eingescannt per E-Mail oder als Fax an die untenstehenden Adressen schicken. oder
Für eventuelle Fragen steht Ihnen die Petplan Schadenabteilung gerne zur Verfügung: Tel.: 05 9009 580
Selbstverständlich schicken wir Ihnen das Antragsformular auch per Post zu :
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