Versicherung für Hunde und Katzen |
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Petplan – Schutz bei strafrechtlicher Anklage ...... Wochenende. Ihr Hund freut sich über den Nachmittagsspaziergang. Natürlich darf er frei laufen. Er tut ja nichts, und es kennt ihn jeder. Dann war da plötzlich diese Radfahrerin. Keiner hat sie gesehen – Ihr Hund wahrscheinlich auch nicht. Der Sturz war filmreif: „Bitte entschuldigen Sie, es tut mit leid !“ – aber ... Rettung, Polizei – das waren doch nur ein paar Abschürfungen. Sie werden angeklagt: Hund nicht an der Leine – fahrlässige Körperverletzung. Jetzt brauchen Sie einen Rechtsanwalt. Petplan zahlt ihn. Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei strafrechtlicher Verfolgung gegen den Tierbesitzer bzw. rechtmäßigen Tierhalter wegen Handlungen und Unterlassungen bei der Haltung seines Tieres im privaten Lebensbereich.z.B. Ihr Hund stoßt beim Laufen ein Kind um, das sich dabei den
Arm bricht; Ihr Kater läuft über die Straße und verursacht
einen Autounfall, wobei eine Person verletzt wird; der Paketbote wurde
gebissen und das Spital muss Anzeige wegen Körperverletzung erstatten;
der ältere Herr von nebenan stürzt im Treppenhaus über
Ihre Katze und wird ins Spital gebracht.
Bezahlt werden die notwendigen Kosten für die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und Verwaltungsbehörden entsprechend den geltenden Honorarordnungen.Dazu gehören tatsächliche oder behauptete Verstöße gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften. Alle Leistungen der Petplan finden Sie detailliert in: Allgemeinen Bedingungen der Petplan Tierversicherung Dazu gibt es natürlich auch die Erklärung verwendeter Fachausdrücke: Glossar zu den Allgemeinen Bedingungen der Petplan Tierversicherung Nicht versichert sind unter anderem: Die Kosten für Urteilsveröffentlichung und Strafvollzugsmaßnahmen; Vorsatzdelikte im Falle einer Verurteilung; Delikte, für die versicherte Personen schon einmal verurteilt wurden; Delikte des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen oder umgekehrt.
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